Leihbedingungen/Leihvereinbarungen
- Allgemeines
Soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" für die Vermietung von Werkzeugen und Maschinen.
- Übergabe der Mietsache
Alle Mietgegenstände sind bei Mietbeginn in gebrauchtem, aber ansonsten einwandfreiem, betriebsbereitem und funktionstüchtigem Zustand nach Maßgabe der jeweiligen Herstellerspezifikationen. Der Mieter hat sich bei der Übernahme des Mietgegenstandes davon zu überzeugen und bestätigt den oben genannten Zustand des Mietgegenstandes sowie die Vollständigkeit des Mietgegenstandes samt Zubehör durch Unterfertigung des Lieferscheines.
Mit Abholung/Übergabe des Mietgegenstandes geht die Verantwortung für sämtliche Schäden am Mietgegenstand für die Dauer seiner Gewahrsame auf den Mieter über.
III. Pflichten des Mieters für die Dauer der Gewahrsame
Der Mieter ist verpflichtet,
- a) den Gegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und vor Witterungseinflüssen zu schützen.
- b) das gemietete Geräte vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
- c) für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen und es während der Mietzeit in betriebsfähigen Zustand zu halten.
- d) notwendige Instandsetzungsarbeiten, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht worden sind, nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen.
- e) das Gerät in einwandfreiem, betriebsbereitem, gereinigtem und funktionstüchtigem Zustand wie bei Übernahme zurückzustellen.
Der Mieter darf weder einem Dritten das Gerät entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch überlassen noch Rechte aus diesem Mietvertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art am Mietgegenstand an Dritte einräumen.
Die Preise verstehen sich stets incl. Umsatzsteuer in Euro. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Miete (vorläufig auf Basis des vereinbarten Rückgabedatums) bei Empfang des Mietgegenstandes und Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Skonti werden nicht gewährt.
- Kaution
Bei Übernahme hat der Mieter den Mietpreis incl. Kaution in bar zu leisten.
- Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes
Der Mieter haftet für während der Mietzeit eingetretene Beschädigungen des Mietgegenstandes aus welchem Grund immer (einschließlich Fälle Höherer Gewalt), es sei denn der Vermieter hat diese zu vertreten. Zu ersetzen sind die Kosten der Reparatur. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, ist der jeweils gültige Listenpreis ohne Berücksichtigung des gebrauchten Zustandes des Mietgegenstandes zu ersetzen (dh. wiederum ohne Abzug wegen Erhöhung der Lebensdauer des neu anzuschaffenden Ersatzgegenstand).
Jeder Schaden am Mietgegenstand ist dem Vermieter sofort telefonisch oder schriftlich per E-Mail an den Vermieter anzuzeigen. Jede Fortsetzung der Benutzung eines beschädigten oder nicht betriebssicheren Mietgegenstandes ist dem Mieter ausdrücklich untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht befugt, die Maschine selbst oder durch Dritte öffnen oder reparieren zu lassen. Dieses Recht ist ausschließlich dem Vermieter vorbehalten.
- Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Mietgegenstandes entstanden sind.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Mietgegenstände weder versichert noch haftpflichtversichert sind. Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen (Haftpflicht)Ansprüchen seitens seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Vermietung des Mietgegenstandes stehen.
VII. Mietzeit
4 Stunden
1 Tag: 7.00 bis 19.00 Uhr
Wochenende: SA 7.00 bis SO 19.00 Uhr
1 Woche: MO 7.00 bis FR 19.00 Uhr
Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich!
VIII. Zubehör und Verbrauchsmaterial
Wird auf Wunsch und eigener Rechnung mitgegeben.
- Sonstige Bestimmungen
Rechtssichere Grundlage für jeden Mietvertrag bilden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Es gilt das Recht der Republik Österreich.